Bühner translation

Beglaubigte Übersetzungen & Urkundenübersetzung:

Behörden und Ämter, aber auch private Institutionen fordern oft beglaubigte Übersetzungen als Nachweis dafür, dass das Originaldokument vollständig und inhaltlich genau wiedergegeben ist. Das gilt beispielsweise bei

- Zeugnissen (Schul-, Studien-, Ausbildungs- oder auch Arbeitszeugnisse) oder

- Urkunden (Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsdokumente...),

wenn diese im Ausland ausgestellt und in Deutschland z.B. für eine Bewerbung oder Eheschließung vorgelegt werden müssen. Das gleiche gilt für deutsche Dokumente im Ausland. Beeidigt, ermächtigt oder vereidigt werden nur Personen, die einen Hochschulabschluss als Übersetzer oder eine ähnliche Qualifikation nachweisen können. Bei Urkundenübersetzungen ist die Qualität aus rechtlichen Gründen besonders wichtig, daher dürfen diese nur von qualifizierten Personen erstellt werden. Gerichtlich vereidigte Übersetzer bestätigen durch den eigenen Beglaubigungsvermerk einschließlich Unterschrift und Stempel, dass die Übersetzung korrekt ist und inhaltlich mit dem Original übereinstimmt.

Die Kosten berechnen sich aus den Kosten für die Übersetzung selbst (i.A. abgerechnet nach Zeilen) zuzüglich einer Beglaubigungspauschale; bei Versand kommen die Versandkosten hinzu.

Als vereidigte Übersetzerin für die englische Sprache bin ich zur Anfertigung derartiger Übersetzungen befugt. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an uns.